Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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S. 49Die Grenzen steuerlicher Gestaltung in der Rechtsprechung des EuGH zum Primärrecht
S. 51I. Gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund
Im Bereich der direkten Steuern sind der steuerlichen Gestaltung durch die im EG-Vertrag verankerten speziellen Diskriminierungsverbote – die Grundfreiheiten – beachtliche Grenzen gesetzt. Gemeinschaftsrechtlicher Rahmen der steuerrechtlichen Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH im Bereich des Primärrechts ist die Idee des europäischen Binnenmarktes. Der EG-Vertrag sieht an zweifacher Stelle einen Binnenmarkt vor, in dem der freie Verkehr von Waren (Art 23 ff EG), Personen (Art 39 ff und Art 43 ff EG), Dienstleistungen (Art 49 ff EG) und Kapital (Art 56 ff EG) gewährleistet ist. Die unmittelbare Geltung dieser Grundfreiheiten und deren Anwendungsvorrang vor entgegenstehendem nationalem Recht kommen natürlich auch im Bereich des Steuerrechts zum Tragen, wobei hier insbesondere die drei letztgenannten Grundfreiheiten von Relevanz sind. Der EuGH betont in ständiger Rechtsprechung, dass das direkte Steuerrecht zwar bei derzeitigem Stand des Gemeinschaftsrechts in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, diese Kompetenz aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts – ...