Die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Internationalen Steuerrecht
1. Aufl. 2009
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S. 15Die Grenzen steuerlicher Gestaltung in der österreichischen Rechtsprechung
S. 17I. Der Stand der Diskussion
§ 22 BAO hat folgenden Wortlaut:
„(1) Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts kann die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden.
(2) Liegt ein Missbrauch (Abs 1) vor, so sind die Abgaben so zu erheben wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären.“
Die Bedeutung des § 22 BAO ist umstritten. Die Kontroversen drehen sich um zahlreiche Detailfragen. Im Mittelpunkt steht aber die Frage, ob § 22 BAO nach der „Außentheorie“ oder der „Innentheorie“ zu verstehen ist. Nach der Außentheorie hat § 22 BAO selbständige normative Bedeutung und tritt als eigenständiger Besteuerungstatbestand zu den anderen in den Steuergesetzen vorgeschriebenen Steuerpflichten hinzu. Die Vorschrift ist immer dann verwirklicht, wenn ein zivilrechtlicher Weg beschritten oder eine wirtschaftliche Form gewählt wird, dieser Weg oder die Gestaltungsform aber dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg nicht gemäß ist (objektives Element). Zusätzlich muss aber der ungewöhnliche, ungebräuchliche und unangemessene Weg in der ...