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Claudia Brey/Michaela Pelinka

Geschäftsraummiete

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3625-2

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Geschäftsraummiete (1. Auflage)

S. 11. Vorbemerkungen zum Anwendungsbereich des MRG

1.1. Allgemein

Grundvoraussetzung dafür, dass man sich mit dem Mietzins auseinandersetzen kann, ist das Verständnis des Anwendungsbereiches des MRG; dieses soll daher vorab kurz dargestellt werden.

Der sachliche Anwendungsbereich und Geltungsbereich eines Gesetzes legt fest, auf welche Sachverhalte dieses anzuwenden ist. Im Fall des Mietrechtsgesetzes (MRG) wird der sachliche Anwendungsbereich weitestgehend durch § 1 MRG determiniert. Daraus folgt, ob ein Sachverhalt der Vollanwendung des MRG, der Teilanwendung oder der gänzlichen Nichtanwendung unterliegt. Abs 1 des § 1 MRG legt fest, dass das MRG für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten samt mitgemieteten Grundflächen sowie für genossenschaftliche Nutzungsverträge über derartige Objekte gilt. Liegen diese Elemente vor, besteht die Vermutung der Vollanwendung des MRG.

Zu einer Widerlegung dieser Vermutung kann es nur kommen, sofern ein konkreter Ausnahmetatbestand gem § 1 Abs 2 bis 5 MRG nachgewiesen wird. Den allgemeinen zivilprozessrechtlichen Regeln entsprechend liegt die Behauptungs- und Beweislast für die Ausnahmetatbestände nach den Abs 2, 4 und 5 des § 1 MRG beim Vermieter, da dieser durch die Ausnahmen zumeist begünstigt wir...

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