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Tanja Hofmann

Gesellschafterhaftung in der GesbR

Zivil- und gesellschaftsrechtliche Aspekte

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1147-1

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Gesellschafterhaftung in der GesbR (1. Auflage)

S. 1499. Regress

9.1. Allgemeines

Die bisherige Analyse hat gezeigt, dass das Insolvenzrisiko eher den Mitgesellschaftern auferlegt wird. Das hat auch wirtschaftlich betrachtet seine Richtigkeit, zumal sie aus dem Zusammenschluss mit den anderen und aus dem gemeinschaftlichen bzw im gemeinschaftlichen Interesse erfolgenden Tätigwerden der Mitgesellschafter den Nutzen ziehen. Es entspricht allgemeinen Grundsätzen, dass den Begünstigten auch die Nachteile seiner – womöglich selbst geschaffenen – Besserstellung treffen. Diese Wertung wird auch durch die fehlende Publizität der Haftungsverhältnisse der GesbR unterstrichen und gestärkt. Ein Dritter ist nicht nur deshalb bevorzugt bei der Haftungszuweisung zu behandeln, weil der Mitgesellschafter auch Nutznießer des mehrgliedrigen Auftretens im Geschäftsverkehr ist, sondern auch, weil nicht einzusehen ist, warum der Mitgesellschafter durch die anteilige Haftung begünstigt sein soll, während für einen außen stehenden Dritten die Verhältnisse in der Gesellschaft absolut unzugänglich und unersichtlich sind. Der Dritte müsste nicht nur die vielleicht unmögliche Aufgabe der Streitwertbemessung gegen jeden Einzelnen in Höhe des auf seine Beteiligung e...

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