Bogensberger/Ozlsberger

Gemeindeordnung Bgld

Ein Leitfaden für die Praxis

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4725-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gemeindeordnung Bgld (1. Auflage)

S. 12414. Wie finanziert sich die Gemeinde?

14.1. Gesetzlicher Rahmen

Um ihre Pflichten und Aufgaben für ihre Bürger zu erfüllen, müssen der Gemeinde natürlich ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Gemeinde erfolgt aus verschiedenen Quellen, wobei einige in diesem Kapitel näher beleuchtet werden.

Das Finanzausgleichgesetz und die Finanz-Verfassung regeln die Berechnung und Verteilung der Ertragsanteile. Das Finanzausgleichgesetz (FAG) hat die Besonderheit, dass jedes Finanzausgleichsgesetz nur jeweils einige Jahre in Kraft bleibt. Bei Finanzausgleichsverhandlungen wird der Inhalt jedes neuen FAG durch eine Vereinbarung, die einvernehmlich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden verhandelt und beschlossen werden muss, bestimmt. Dies geschieht alle vier bis sechs Jahre. Das jetzige Finanzausgleichsgesetz (FAG 2017) tritt (voraussichtlich) mit Ende 2023 außer Kraft.

Die rechtlichen Grundlagen für Bedarfszuweisungen der Länder an die Gemeinden finden sich im Finanz-Verfassungsgesetz und FAG 2017.

Gemeindeabgaben, die ausschließlich den Gemeinden zukommen, sind im FAG (§§ 16 ff FAG 2017) geregelt. Oft werden diese in Landesgesetzen näher ausgeführt. Burgenlän...

Daten werden geladen...