Gemeindeordnung Bgld
1. Aufl. 2023
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S. 286. Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand ist wie der Gemeinderat ein Kollegialorgan der Gemeinde. Der Gemeindevorstand hat erheblich geringere Kompetenzen als der Gemeinderat, welcher das zentrale Beschlussorgan der Gemeinde ist. Dies zeigt sich auch darin, dass die Mitglieder des Gemeindevorstandes bei ihrer Aufgabenerfüllung dem Gemeinderat gegenüber verantwortlich sind. Der Gemeindevorstand wird nicht direkt durch das Gemeindevolk gewählt, sondern nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes durch die Gemeinderatsmitglieder fraktionell. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden aus den Reihen der Gemeinderäte und durch ihre jeweilige Parteifraktion gewählt.
Die Novelle der Gemeindeordnung 1992 hat dazu geführt, dass die Position des Gemeindevorstands entschieden aufgewertet wurde. Bis dahin hatte der Gemeindevorstand im Wesentlichen lediglich die Aufgabe, Angelegenheiten des Gemeinderats vorzubereiten, nun wurden eigene Entscheidungsbefugnisse in einigen Bereichen der Privatwirtschaftsverwaltung eingeräumt.
Zusätzliche Entscheidungsbefugnisse wurden dem Gemeindevorstand 2010 übertragen; so beispielsweise durch Anhebung der Wertgrenze von 1 % auf 2 % der Einnahmen des orden...