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Bogensberger/Ozlsberger

Gemeindeordnung Bgld

Ein Leitfaden für die Praxis

1. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4725-8

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Gemeindeordnung Bgld (1. Auflage)

S. 73. Was ist eine Gemeinde?

Die Bildung und Einrichtung von Gemeinden sind schon in der Bundesverfassung (B-VG) vorgesehen. Dabei wurde vom Prinzip der Einheitsgemeinde ausgegangen: Alle Gemeinden des Landes sind rechtlich gleichgestellt, ungeachtet ihrer Größe oder ob sie Markt- oder Stadtgemeinde sind. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten. In Art 115 bis 120 B-VG sind die Grundsätze des Gemeinderechtes festgeschrieben. Diese gelten auch für die burgenländischen Gemeinden. Die Länder dürfen diese Gemeinderechte näher ausgestalten.

Die zentralen Eigenschaften einer Gemeinde sind:

  • Gemeindegebiet: Jedes Grundstück im Burgenland muss zu einer Gemeinde gehören (§ 1 Abs 1 Bgld GemO 2003). Eine Gemeinde umfasst daher ein bestimmtes festgelegtes Gebiet, das sich klar von dem Gebiet der Nachbargemeinden abgrenzt (grundstücksscharf). Das ist wichtig, da jede Gemeinde nur innerhalb ihres Gemeindegebiets ihre Zuständigkeit entfaltet.

    Beispiele

    Ein Hundebesitzer geht mit seinem Tier spazieren. Wenn die beiden auf ihrem Weg eine Gemeindegrenze überschreiten, so muss der Hundebesitzer bedenken, dass in der anderen Gemeinde andere Bestimmungen über den Leinen- und Beißkorbzwang bestehen könnten.

    Der Gemeinderat erlässt einen ...

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