Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen
1. Aufl. 2022
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S. 2227. Regelungen zum Laden eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs durch die WEG-Novelle 2022
7.1. Grundlagen
Mit der Ende 2021 verabschiedeten WEG-Novelle 2022 wurde das WEG 2002 geändert. Das übergeordnete Ziel der WEG-Novelle 2022 war, den bereits eingetretenen Klimawandel möglichst gering zu halten und seine Auswirkungen zu verringern. Das Gesetz sieht im Wesentlichen Neuerungen beim Änderungsrecht des Wohnungseigentümers, Regelungen über bestimmte Pflichten des Verwalters, eine Erleichterung der Willensbildung und eine Mindestdotierung der Rücklage vor. Davon werden im Folgenden die erstmals festgelegten Rahmenbedingungen für die Installation von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (sowohl für Einzelladestationen als auch für eine gemeinsame Elektro-Ladeanlage) sowie die ebenfalls eingeführte Zustimmungsfiktion für die Errichtung einer Einzelladestation durch einen Wohnungseigentümer näher betrachtet, weil sich der thematische Zusammenhang zu den vorigen Kapiteln förmlich aufdrängt.
7.1.1. Unionsrechtliche Vorgaben
Bereits im Jahr 2011 forderte die Europäische Kommission, die Abhängigkeit des Verkehrs von Erdöl zu verringern. Sie legte fest, dass die Zahl der mit konventionellem Kraftstoff...