Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen
1. Aufl. 2022
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S. 11. Einleitung
1.1. Problembeschreibung
Diese Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Unmöglichkeit, an Garagen und Kfz-Stellplätzen selbständiges WE nach dem WEG 1948 zu begründen. Zunächst wird die Entwicklung des WE-Rechts an Garagen und Kfz-Stellplätzen dargestellt. Anschließend wird im Rahmen der Rechtstatsachenforschung das praktische Rechtsleben untersucht und beleuchtet, um danach einen rechtspolitischen Ausblick zu gewähren. Das Buch schließt mit einer Erläuterung der im Rahmen der WRN 2022 eingefügten Bestimmung der (vermeintlichen) Erleichterung der Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines Elektrofahrzeuges.
1.2. Überblick über Garagen und Stellplätze nach dem WEG 1948
Nach dem 2. Weltkrieg wurde das WEG 1948 verabschiedet, das in § 1 WE als das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte Recht auf ausschließliche Nutzung und alleinige Verfügung über Wohnungen und Geschäftsräume definierte. Fraglich war, ob unter den Begriff „Geschäftsraum“ (auch) Garagen fielen.
Das WEG 1948 wurde im Laufe der Zeit durch das WEG 1975 und das WEG 2002 ersetzt. Lediglich zwei Paragrafen gelten, sofern WE nach dem WEG 1948 wirksam begründet wurde, bis heute unverändert fort: § 2, der die...