Wohnungseigentum an Garagen und Stellplätzen
1. Aufl. 2022
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S. VVorwort
Ausgangsbasis für das vorliegende Werk war meine im Jahr 2021 an der Universität Wien approbierte Dissertation. Das Thema der Arbeit beschäftigte mich in meiner praktischen Tätigkeit bereits mehrfach:
Im Zuge eines Immobilienkaufs erwarb ich eine Wohnung und einen Kfz-Stellplatz, an denen jeweils selbständiges WE begründet wurde. Die „böse“ Überraschung kam erst durch die Erkenntnis, dass die Parifizierung im Jahr 1973 und somit nach den Bestimmungen des WEG 1948 erfolgte. Danach war eine Begründung von selbständigem WE an Garagen und Stellplätzen unzulässig. Ich stellte Fragen, die ich nicht beantworten konnte: Sind Ansprüche gegenüber dem Veräußerer denkbar, der mir das vermeintliche WE-Objekt Stellplatz verkaufte? Traf den Rechtsanwalt als Vertragsverfasser eine Belehrungspflicht, mich auf diesen Umstand hinzuweisen? Ist eine Rettung des als WE-Objekt untergegangenen Stellplatzes gegenüber den übrigen Miteigentümern der Liegenschaft möglich?
Andererseits bin ich als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen gelegentlich mit Parifizierungen nach dem WEG 1948 konfrontiert, insb bei nachträglicher Änderung oder Schaffung von WE...