Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 206VI. Resümee
Das bisher Gesagte zeigt, dass sich die Rechtslage betreffend den freien Dienstvertrag im ständigen Wandel befindet. Die letzten Jahre haben eine erhebliche Veränderung, aber auch Verbesserung der rechtlichen Position für die freien Dienstnehmer herbeigeführt. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang insb jene Rechtsänderungen, die mit in Kraft traten: Einbindung des freien Dienstnehmers in die Arbeitslosenversicherung, das gesetzliche Vorsorgesystem des BMSVG, die Integration in das IESG und das AKG. Besonders hervorzuheben ist jedoch die Einbeziehung des freien Dienstvertrags in die Sozialversicherung.
Meiner Ansicht nach sind diese Neuerungen für freie Dienstnehmer sehr zu begrüßen, da diese erheblich zu einer besseren rechtlichen Verankerung dieses Beschäftigungsverhältnisses führen, gleichzeitig aber die rechtliche Angleichung an „echte“ Arbeitnehmer vielen Rechtsproblemen, insb der Abgrenzungsproblematik, entgegenwirkt. Eine weitere gesetzliche Verankerung des freien Dienstvertrags wäre durchaus möglich. Fraglich ist jedoch, wohin diese Gesetzesänderungen führen könnten.
Durch die gesetzliche Normierung des freien Dienstvertrags wird zwar einerseits eine vereinfachte rec...