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Stephanie Watzinger

Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3520-0

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Dokumentvorschau
Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht (1. Auflage)

S. 2II. Rechtsgrundlage

Gem § 1151 Abs 1 ABGB entsteht ein Dienstvertrag, wenn sich jemand auf gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet; ein Werkvertrag hingegen, wenn jemand die Herstellung eines Werkes gegen Entgelt übernimmt.

Auf den freien Dienstvertrag geht diese Norm nicht ein. Der freie Dienstvertrag ist eine von der Praxis entwickelte Vertragsform. Es handelt sich dabei um einen „Mischvertrag“, der sowohl Elemente des „echten“ Arbeitsvertrags als auch des Werkvertrags enthält. Grundsätzlich wird der freie Dienstvertrag als Dauerschuldverhältnis ohne persönliche Abhängigkeit definiert. Anders als der Arbeitsvertrag und der Werkvertrag wird der freie Dienstvertrag im ABGB jedoch nicht eigens normiert. Dieser wird lediglich in § 1164a Abs 1 ABGB – betreffend den Inhalt des einem freien Dienstnehmer auszuhändigenden Dienstzettels – erwähnt. Eine Art Definition des freien Dienstvertrags findet sich ausschließlich in § 4 Abs 4 ASVG.

Gem der Bestimmung des § 4 Abs 4 ASVG ist eine Versicherungspflicht dann gegeben, wenn sich eine Person aufgrund einer Vereinbarung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber einem qualifizierten Dienstgeber verpflichtet, sofern sie aus dieser Tätigkeit ein Entgel...

Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

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