Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht
2. Aufl. 2021
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S. 224VI. Resümee
Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass sich die Rechtslage zum freien Dienstvertrag im ständigen Wandel befindet. Die letzten Jahre haben eine erhebliche Veränderung und damit auch eine Verbesserung der rechtlichen Position für die freien Dienstnehmer gebracht. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insb jene Rechtsänderungen, die mit in Kraft traten: die Einbindung des freien Dienstnehmers in die Arbeitslosenversicherung, das gesetzliche Vorsorgesystem des BMSVG, die Integration in das IESG und das AKG. Besonders hervorzuheben ist dabei die Einbeziehung des freien Dienstvertrags in die Sozialversicherung und nunmehr auch jene in das MSchG.
Diese Neuerungen für freie Dienstnehmer sind jedenfalls als positiv zu werten, da sie erheblich zu einer besseren rechtlichen Verankerung dieses Beschäftigungsverhältnisses führen. Gleichzeitig wirkt die rechtliche Angleichung an „echte“ Arbeitnehmer vielen Rechtsproblemen, insb der Abgrenzungsproblematik, entgegen. Unabhängig davon wäre eine weitere gesetzliche Verankerung des freien Dienstvertrags durchaus möglich und für die Praxis auch sinnvoll.
Durch die gesetzliche Normierung des freien Dienstvertrags wird zwar einerseits eine verein...