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Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4250-5

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Der freie Dienstvertrag im Arbeits- und Sozialrecht (2. Auflage)

S. 4III. Der freie Dienstvertrag im Arbeitsrecht: Begriffs- und Abgrenzungsfragen

A. Wesensmerkmale des freien Dienstvertrags

Der freie Dienstvertrag wird grundsätzlich – wie sich im Rechtsleben im Laufe der Zeit herausgebildet hat – als „weitgehend selbständige Arbeit ohne persönliche Abhängigkeit und frei von Beschränkungen des persönlichen Verhaltens“ definiert.

Die Ungenauigkeit dieser Definition sowie die wenigen inhaltlichen Determinierungen des freien Dienstvertrags wie beispielsweise in § 4 Abs 4 ASVG genügen nicht, um auf (alle) Wesenselemente des freien Dienstvertrags schließen zu können.

In der Praxis gibt es zwei Arten von Personen, die freie Dienstverträge als persönlich Dienstleistende abschließen: Dabei handelt es sich zum einen um den typischen Unternehmer (Gewerbetreibender oder Ausübender eines freien Berufes), der längerfristig am Markt für Güter und Leistungen auftritt und seine Leistungen laufend an eine Vielzahl potentieller Kunden anbietet. Zum anderen zählt dazu der atypische Selbständige, der nicht permanent am Markt auftritt. Dieser wird nur gelegentlich oder nur für einen oder wenige Auftraggeber tätig. Vor allem die Abgrenzung des „echten“ Arbeitnehmers vom atypischen Selbstä...

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