Flexible Entgeltgestaltung
1. Aufl. 2013
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S. 23310. Zusammenfassung der Ergebnisse
These 1: Flexible Entgeltgestaltung wird in einer modernen Wirtschaftswelt, die sich auf konjunkturelle Änderungerungen anpassen muss, immer bedeutender. Den Entwicklungen in der Praxis muss mit gesetzlichen Änderungen begegnet werden. Mit der ArbVG-Novelle 2010 ist der Gesetzgeber einen Schritt in Richtung der Erweiterung von Möglichkeiten der flexiblen Entgeltgestaltung auf betrieblicher Ebene gegangen. Österreich liegt im Bereich der flexiblen Entgeltgestaltung im internationalen Vergleich jedoch immer noch am unteren Ende der Skala (vgl Einleitung). Eine weitere Entwicklung ist Richtung Flexibilisierung ist zu erwarten.
These 2: Grundsätzlich sehen Kollektivverträge zwar den Zeitlohn als Regelfall an. Die Erreichung eines kollektivvertraglichen Mindestlohns ist jedoch auch über alternative Entgeltformen zulässig.
Die Mindestlohnhöhe wird in Kollektivverträgen meist als fixer Geldbetrag angegeben. Laut Rechtsprechung und hL ergibt sich daraus ein Geldzahlungsgebot. Sachbezüge können demnach nur im überkollektivvertraglichen Bereich vereinbart werden. Aus diesem kollektivvertraglichen Barzahlungsgebot kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass das Entgel...