Flexible Entgeltgestaltung
1. Aufl. 2013
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S. 916. Leistungsentgelt im engeren und weiteren Sinn
Die Differenzierung nach Leistungsentgelten ieS und iwS ist meines Erachtens sehr überzeugend, kann die Erfolgskomponente doch gerade bei Provisionen nicht vernachlässigt werden. Die Resultate der Arbeitsleistung kommen dabei stets aufgrund mehrerer Faktoren zustande, einerseits bedingt durch die persönliche Leistungserbringung und andererseits bedingt durch (Markt)Gegebenheiten, auf die der Arbeitnehmer – selbst bei bester Anstrengung – keinen Einfluss nehmen kann. Der der Provision innewohnende Leistungsbezug des Arbeitnehmers kann bei verschiedenen Ausformungen der Provisionsgestaltung mehr oder minder stark reduziert werden. Auch dem ArbVG ist eine Unterscheidung in Leistungs- und Erfolgsentgelte zu entnehmen. § 96 Abs 1 Z 4 spricht lediglich von Leistungsentgelten, wohingegen § 97 Abs 1 Z 16 neu Erfolgsentgelte in Form der Gewinnbeteiligung und sonstige erfolgsbezogene Prämien nennt. Beim Leistungsentgelt (Strassers Einteilung folgend wird hier der Begriff Leistungsentgelt im engeren Sinn verwendet) komme es laut Löschnigg auf Kennzahlen an, die dem einzelnen Arbeitnehmer zurechenbar sind. Erfolgskennzahlen beziehen sich hingegen nur ...