Financial Reporting 2.0
1. Aufl. 2013
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S. 115 1. Einleitung
Österreich gehört zu den letzten Ländern der Europäischen Union (EU), die der Verpflichtung, ein Durchsetzungs- bzw. Enforcementverfahren zur Überwachung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen einzurichten, nachkommen. Die in Österreich eingerichtete „Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung“ („ÖPR“) kann daher auf die Erfahrungen in anderen Ländern zurückgreifen. Aus heutiger Sicht ist deshalb von einer zügigen und planmäßigen Aufnahme der Prüftätigkeit der ÖPR auszugehen.
Die Prüfstelle und das damit verbundene Verfahren bleiben aber dennoch für viele betroffene Unternehmen weiterhin schwer einzuschätzen. Für österreichische Unternehmen bietet es sich deshalb an, einen Blick ins Ausland zu wagen. Vor allem das deutsche Modell kann in vielen Belangen als Vorbild für die österreichische Prüfstelle dienen. Aus diesem Grund sollen im Folgenden die Erfahrungen aus acht Jahren Prüfungstätigkeit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) genauer betrachtet werden.
2. Erkenntnisse aus Deutschland
In Deutschland hat die DPR im Kalenderjahr 2005 ihre Prüfungstätigkeit aufgenommen und seitdem über 800 Prüfungen durchgeführt. Dadurch hat nahezu jedes börsenn...