Finanzmanagement im Tourismus
3. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2047. Baseler Regelwerke für Banken und ihre Konsequenzen für die Kreditfinanzierung im Tourismus
7.1. Basel I bis IV
7.1.1. Begriff
„Basel“ (Sitz der BIZ, der supranationalen Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) subsumiert ein Regelwerk für die Kreditvergabe von Banken, welches prinzipiell die Sicherung der Stabilität des Bankensystems zum Ziel und mit „Basel II“ seit 2007 massiv an Bedeutung gewonnen hat. Es soll sicherstellen, dass Banken zu einer risikoadäquaten Eigenkapitalhinterlegung für die ihrerseits gegebenen Kredite angehalten werden (vgl. Stadler 2004).
Die im Jahr 1988 verabschiedete bis dahin gültige Richtlinie „Basel I“ definierte, dass Banken für alle ausgegebenen Kredite eine pauschale Eigenkapitalquote von zumindest 8 % hinterlegend vorhalten müssen. Die Kreditvergabemöglichkeit eines Bankinstitutes wurde damit auf das 12,5-Fache der Eigenkapitalsumme begrenzt. Da Basel I hinsichtlich der Kapitalkostenausstattung nicht nach Bonität des Kreditnehmers und damit den innewohnenden Ausfallswahrscheinlichkeiten differenzierte, erfolgte nach diesem System eine Quersubventionierung von „schlechten“ Kreditnehmern durch „gute“.
Mit dem 2007 in Kraft getretenen „Basel II“ wur...