Finanzinstrumente und Sicherungsbeziehungen in der Rechnungslegung
1. Aufl. 2012
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S. 233. Die bilanzielle Behandlung ausgewählter derivativer Finanzinstrumente
3.1. Derivative Finanzinstrumente im UGB
Für die Zwecke der gegenständlichen Ausführungen ist ein Derivat ein Finanzinstrument, das kumulativ folgende Kriterien erfüllt:
Die Wertentwicklung ist von einem bestimmten Zinssatz, dem Preis eines Finanzinstruments, einem Rohstoffpreis, Wechselkurs, Preis- oder Zinsindex, einem Bonitätsrating oder einem Kreditindex oder einer ähnliche Variable abhängig.
Es ist keine Anfangsauszahlung oder lediglich eine geringe Anfangsauszahlung erforderlich.
Das Derivat wird zu einem späteren Zeitpunkt beglichen.
Im Zusammenhang mit Derivaten ist zwischen symmetrischen und asymmetrischen Derivaten zu unterscheiden.
Zu den symmetrischen Derivaten gehören etwa Futures und Swaps. Hierbei gehen die Kontrahenten jeweils korrelierende Rechte und Pflichten ein. Sie sind bei Vertragsabschluss gemäß § 190 UGB mit Anschaffungskosten von Null zu bilanzieren, sofern das Geschäft zu marktkonformen Bedingungen abgeschlossen wird.
Da es sich um schwebende Geschäfte handelt, gilt für die Folgebewertung das imparitätische Realisationsprinzip. Dies bedeutet, dass nicht realisierte Gewinne nicht erfasst werden dürfen. Da...