Das fehlerhafte Sachverständigengutachten
1. Aufl. 2022
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S. 3921. Vorbemerkungen
In Insolvenzverfahren und Restrukturierungen ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens teilweise gesetzlich geboten. Aufgabe des Sachverständigen ist es, Tatsachen festzustellen und auf dieser Grundlage Schlussfolgerungen im Gutachten zu ziehen. In der Praxis ist in Gutachten oft fälschlicherweise auch bereits eine rechtliche Beurteilung enthalten. Diese ist für den Insolvenzverwalter unbeachtlich und er hat in seiner eigenen Verantwortung gem § 81, 81a IO anhand der vom Sachverständigen festgestellten Tatsachen und Schlussfolgerungen die rechtliche Beurteilung selbständig vorzunehmen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld den Aufgabenbereich und die Fragestellung an den Sachverständigen genau zu definieren.
2. Gutachten zur Frage des Zeitpunkts des Eintritts der materiellen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung)
Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters in einem Insolvenzverfahren zählt ua die Prüfung des Vorliegens von Ansprüchen gegenüber Organen sowie dem Abschlussprüfer oder sonstigen Dritten. In diesem Zusammenhang ist oftmals ganz wesentlich die Beurteilung des Zeitpunkts des Eintritts der materiellen Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung). I...