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G. Konezny (Hrsg)

Das fehlerhafte Sachverständigengutachten

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4637-4

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Das fehlerhafte Sachverständigengutachten (1. Auflage)

S. 2031. Möglichkeiten inhaltlicher Überprüfung von Sachverständigengutachten durch den OGH

1.1. Zivilprozess

Kaum eine Entscheidung des OGH befasst sich unmittelbar mit der möglichen Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens, das in dem dahinterstehenden Zivilprozess in unterer Instanz erstattet wurde. Kein Wunder: Sieht man von der Feststellung ausländischen Rechts nach § 4 Abs 1 IPRG ab, ist der vom Gericht in einem Zivilprozess bestellte Sachverständige ein Beweismittel, das dem Gericht zu Tatsachenfeststellungen verhilft. Selbst wenn das Gutachten – in seltenen Fällen – erst in zweiter Instanz erstattet wird, sind die Tatsachenfeststellungen nicht zum OGH anfechtbar, wie sich aus einer Zusammenschau der Regelung der Revisionsgründe (§ 503 ZPO) und dem Neuerungsverbot (§ 504 Abs 2 ZPO) ergibt. Im Rahmen der Behandlung einer Rechtsrüge hat der OGH von den ihn bindenden Feststellungen der „Tatsacheninstanzen“ (erste und zweite Instanz) auszugehen. Auf dieser Grundlage ist auch der Inhalt eines Sachverständigengutachtens der Überprüfung durch den OGH entzogen, denn die Berücksichtigung (oder Nichtberücksichtigung) des Inhalts eines Gutachtens in den Urteilsfeststellungen obliegt allein der Beweiswürdigung der Gerichte...

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