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Bertl et al. (Hrsg.)

Fehler und Fehlverhalten in Bilanz- und Steuerrecht

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3564-4

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Dokumentvorschau
Fehler und Fehlverhalten in Bilanz- und Steuerrecht (1. Auflage)

I. S. 66Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder als Leitungsorgan

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft haben die Gesellschaft unter eigener Verantwortung so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert (§ 70 Abs 1 AktG). Vorstandsmitglieder sind daher weisungsfrei (sowohl gegenüber dem Aufsichtsrat als auch gegenüber der Hauptversammlung).

Für GmbH-Geschäftsführer fehlt eine vergleichbare Vorschrift über die Leitungskompetenz der Geschäftsführer. Aus § 20 Abs 1 GmbHG wird die umfassende Weisungsbefugnis der Gesellschafter gegenüber den Geschäftsführern einer GmbH abgeleitet.

Hat die GmbH einen Aufsichtsrat, ist es sogar zulässig, diesem in der Satzung ein Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführer einzuräumen.

II. Geschäftsleiterpflichten

  • Wahrung des Unternehmensinteresses (bei der AG ausdrücklich in § 70 Abs 1 AktG verankert, in der GmbH keine ausdrückliche Bestimmung, aber vergleichbar – unter dem Vorbehalt der „Definitionshoheit“ der Gesellschafter)

  • Berichtspflicht gegenüber Generalversammlung und Aufsichtsrat

  • Dokumentation wesentlicher Geschäftsfälle

  • Einrichtung eines zeitgemäßen Rechnungswesens

  • Einrichtung eines ...

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