Fehler und Fehlverhalten in Bilanz- und Steuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 30Einleitung
Wesentlichkeit und Wertaufhellung stellen zwei Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung dar, die mit dem Generalthema der heurigen Wiener Bilanzrechtstage „Fehler und Fehlverhalten im Bilanz- und Steuerrecht“ auf das Engste verzahnt sind. Bei der Definition des Begriffs „Wesentlichkeit“ in § 189a Z 10 UGB findet sich der Wortteil „Fehler“ zweimal, sodass zwischen Wesentlichkeit und Fehlerhaftigkeit unzweifelhaft ein Zusammenhang besteht. Auch für die Frage der Reichweite der Anforderungen an die Wertaufhellung kommt der Aspekt des „Nobody is perfect“ deutlich zum Tragen.
II. Wesentlichkeit
A. Grundsätzliches
Bis zum Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) gab es keine gesetzliche Definition der Begriffe „wesentlich“ bzw „Wesentlichkeit“ im UGB. Der Begriff „wesentlich“ zog sich aber schon vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 sowohl im UGB als in internationalen Rechnungslegungsvorschriften durch wie ein roter Faden. Auch der Grundsatz der Wesentlichkeit galt aber nach ganz herrschender Ansicht schon vor Inkrafttreten des RÄG 2014 als (nicht kodifizierter) Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, wobei sich gerade für ungeschriebene Grundsätze die Frage der Definition bzw des konkreten Inhalt...