Fehler und Fehlverhalten in Bilanz- und Steuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 2Erwartete Kapitalmarktwirkungen und Vorgehensweise
Gesetzlich verankerte Rechnungslegung dient dem Interessenschutz, speziell dem Individual- und dem Institutionen- oder Funktionenschutz, für den Kapitalmarkt wie für das als kapitalistisch oder marktwirtschaftlich bezeichnete System. Derartige Rechnungslegung hilft wenig, wenn sie fehlerhaft erfolgt, unabhängig davon, ob bewusste oder zufällige Ursachen hierfür vorliegen. Deshalb gibt es viele Elemente zur Fehlervorsorge. Ihr dienen Aufsichtsorgane, Aufsichtsämter, Abschlussprüfer, Enforcement-Institutionen, Informationsintermediäre und die Öffentlichkeit. Man denke nur an Enron, dessen Fehleraufdeckung (und späterer Untergang) mit der beharrlichen Nachfrage einer Journalistin wenn schon nicht begann, so doch beschleunigt wurde.
Zur Rolle des hier im Interesse stehenden Enforcement der Rechnungslegung sagt die Begründung der sog IAS-Verordnung der EU: „Angemessene und strenge Durchsetzungsregelungen sind von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu stärken. Die Mitgliedstaaten müssen (…) alle geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung internationaler Rechnungslegungsstandards treffen.“
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