Englisch-deutschsprachige Familienrichterkonferenzen
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. VVorwort
Englisch-deutschsprachige Familienrichterkonferenzen
Ein Rückblick auf über 20 Jahre
Dass aus einer Familienrichterkonferenz, die 1997 vor allem dazu diente, Irritationen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) und Deutschland in der Anwendung des damals noch sehr neuen Haager Kindesentführungsübereinkommens (HKÜ) auszuräumen, eine Institution wurde, die in den Jahren von 1998 bis 2018 immerhin weitere zehn Konferenzen folgen ließ und voraussichtlich im Jahr 2021 schaffen wird, das erste Dutzend zu vollenden, ist schon sehr bemerkenswert. Die Themen der Konferenz erstrecken sich auch inzwischen weit über das HKÜ hinaus und umfassen alle Fragen des internationalen und nationalen Familienrechts im weitesten Sinn. Ebenso haben sich die ständig teilnehmenden Staaten vermehrt. Zu UK und Deutschland traten mit Irland ein weiterer englischsprachiger und mit Österreich und der Schweiz weitere (zumindest teils) deutschsprachige Staaten. Deshalb wurde auch aus der englisch-deutschen Richterkonferenz eine englisch-deutschsprachige. Die Sonderstellung der Schweiz als ein nicht der EU angehörender Staat wird bei der 12. Konferenz nicht mehr Alleinstellung...