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Externe Unternehmensrechnung

Handbuch für Studium und Bilanzierungspraxis

4. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1678-0

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Externe Unternehmensrechnung (4. Auflage)

S. 95Kapitel 4 Aufbau einer Unternehmensbilanz

A. Überblick

Abb. 4.1: Aufbau einer Unternehmensbilanz

Relevante Gesetzesstellen:

§ 195 UGB, § 196 Abs. 1 UGB, § 198 Abs. 2 – 7 UGB, § 199 UGB, § 203 Abs. 5 UGB, § 224 UGB, § 237 Z. 3 UGB

B. Basiswissen

4.1 Inhalt und Gliederung der Bilanz

Gemäß § 196 Abs. 1 UGB hat die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Diese allgemeine Vorschrift über den Inhalt der Bilanz wird durch § 198 Abs. 1 UGB inhaltlich präzisiert. Entsprechend dieser Vorschrift sind von Unternehmern

  • das Anlagevermögen,

  • das Umlaufvermögen,

  • das Eigenkapital,

  • die unversteuerten Rücklagen,

  • die Rückstellungen,

  • die Verbindlichkeiten und

  • die Rechnungsabgrenzungsposten

S. 96gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Generalnorm des § 195 UGB aufzugliedern (d.h. eine den GoB entsprechende, klare und übersichtliche Aufstellung).

Für Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 224 UGB die nachstehend detaillierten Mindestgliederungsvorschriften. Ein Großteil der Einzelunternehmen und Personengesellschaften verwendet jedoch, ohne dazu verpflichtet zu sein, die Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

(2) Aktivseite:

A.

Anlagevermögen:

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände:

1.

Konzessionen, gewerbliche Schut...

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