Exekutionsverfahren
4. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 56917. Kapitel: Die einstweilige Verfügung
I. Einleitung
A. Einstweiliger Rechtsschutz
1157
Wie alle modernen Verfahrensordnungen sieht auch das österreichische Recht einstweiligen Rechtsschutz vor. Darunter versteht man die Gesamtheit all jener Bestimmungen, die einerseits bloß die spätere Geltendmachung von Rechten in einem (Haupt-)Verfahren erleichtern oder absichern sollen, andererseits aber auch die vorübergehende Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien ermöglichen, bis eine endgültige Entscheidung erwirkt werden kann. Dabei ist ein Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse des Antragstellers an einer möglichst raschen und effizienten Durchsetzung seines Anspruchs und dem Interesse des Antragsgegners, nicht zu Unrecht in Anspruch genommen zu werden.
Materiell sind einstweilige Verfügungen in den §§ 378–386 EO sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen (insb des Immaterialgüterrechts) geregelt, das Verfahren zu ihrer Erlassung in den §§ 387–402 EO. Der einstweiligen Verfügung ähnliche Schutzmaßnahmen sind ua die Streitanmerkung (etwa nach dem GBG oder dem WEG), die Anmerkung (etwa der Hypothekarklage), einstweilige Vorkehrungen zur Sicherung der Masse nach der IO und die Beweissicherung nach...