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Harald Mini

Exekutionsverfahren

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3623-8

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Exekutionsverfahren (4. Auflage)

S. 37311. Kapitel: Die Fahrnisexekution

I. Einleitung

A. Fahrnisexekution in der EO und den EO-Novellen

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Die Fahrnisexekution ist der „Klassiker“ unter den Exekutionsmitteln. Während die Gehaltsexekution bei zahlreichen Gruppen von Schuldnern (zB juristischen Personen, Selbstständigen, Hausfrauen und -männern etc) von vornherein ausscheidet, besteht auch bei diesen Schuldnerkreisen zumindest die Möglichkeit, dass sie verwertbare Gegenstände besitzen, aus deren Verkaufserlös der Gläubiger seine Geldforderung befriedigen kann. Diese Möglichkeit (bzw Hoffnung) ist für den Gläubiger Anlass für den Fahrnisexekutionsantrag.

Die Bestimmungen über die Fahrnisexekution finden sich in der 1. Abteilung des 2. Titels des 2. Abschnitts der EO in den §§ 249–289 und wurden im Zuge der EO-Nov 1995 grundlegend reformiert. Vorderstes Ziel dieser Nov war eine Stärkung der Position des Gerichtsvollziehers, dem das Fahrnisexekutionsverfahren unter weitgehender Selbstständigkeit übertragen wurde. Nach globaler Bewilligung der Exekution durch den Richter/Rechtspfleger wird der Gerichtsvollzieher selbstständig tätig, bis der Erfolg oder Nichterfolg der Fahrnisexekution feststeht.

Die EO-Nov 2003 erweiterte die Selbstständigkei...

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