Europäisches Vergaberecht

1. Aufl. 2009

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Europäisches Vergaberecht (1. Auflage)

S. ixEinleitung

Die Beschaffung von Waren, Dienst- und Bauleistungen durch die öffentliche Hand hat erheblichen Anteil an den Ausgaben der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Diese Ausgaben belaufen sich auf jährlich etwa 1.500 Milliarden Euro, eine Summe, die etwa 16% des Bruttosozialproduktes der Mitgliedsstaaten entspricht.

Mit dem Ziel, einen Binnenmarkt weitgehend ohne Beschränkungen zu schaffen, hat die EU zwangsläufig ein vitales Interesse daran entwickelt, dass Unternehmen aus allen Mitgliedsstaaten im Rahmen der geltenden Gesetze freien Zugang zu öffentlichen Aufträgen innerhalb dieses gemeinsamen Marktes haben. Die Verfahren hierzu sollen transparent und frei von Diskriminierungen bzw. sachlich nicht gerechtfertigten Vorteilen für ausgewählte Unternehmen sein. Die Richtlinien des Rates zum Vergaberecht, aktuell die Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG vom , geben hierzu das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhaltende Verfahren vor. Ergänzend verpflichten die Rechtsmittelrichtlinien die Mitgliedsstaaten dazu, einen effektiven Rechtsschutz gegen Verletzungen des Verfahrensrechts zu gewähren. Soweit betroffen, gelten darüber hinaus die grundlegenden Prinzipien des ...

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