Peter Barth

Das neue Erwachsenenschutzrecht

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-xxxx-x

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Das neue Erwachsenenschutzrecht (1. Auflage)

S. 56Die vier Säulen im Erwachsenenschutzrecht – Überblickstabelle


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1. Säule
Vorsorgevollmacht (VV)
2. Säule
Gewählte Erwachsenenvertretung (gew EV)
3. Säule
Gesetzliche Erwachsenenvertretung (ges EV)
4. Säule
Gerichtliche Erwachsenenvertretung (ger EV)
ERRICHTUNGSFORM
Schriftlich vor Notarin, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein (§ 262 ABGB)
Schriftlich vor Notarin, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein (§ 266 ABGB)
Eintragung ins ÖZVV durch Notarin, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein (§ 270 Abs 1 ABGB)
Durch gerichtliche Bestellung (§ 245 Abs 3 ABGB)
ENTSTEHEN DER VERTRETUNGSBEFUGNIS
Mit Eintragung des Eintritts des Vorsorgefalls im ÖZVV (§ 245 Abs 1 ABGB)
Mit Eintragung der Erwachsenenvertretung im ÖZVV
(§ 245 Abs 2 ABGB)
Mit Rechtskraft des Bestellungsbeschlusses (§ 43 AußStrG)
(Bestellung eines einstweiligen EV mit sofortiger Wirksamkeit möglich; § 120 iVm § 44 AußStrG)
VORAUSSETZUNGEN
Für die Errichtung:
  • Vorliegen der für die Erteilung einer Vollmacht erforderlichen Entscheidungsfähigkeit
Für das Wirksamwerden:
  • Verlust der Entscheidungsfähigkeit (hinsichtlich der von der VV umfassten Angelegenheiten)
(§ 260 ABGB)
  • Angelegenheiten können aufgrund einer psychischen Krankheit oder vergleichbaren Beeinträchtigung nicht selbst besorgt werden, aber Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung werden in Grund...

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