Das neue Erwachsenenschutzrecht
1. Aufl. 2017
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I. S. 49Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz
Das Sachwalterrecht ist geändert worden. Es ist mit einem Gesetz geändert worden. Das Gesetz heißt 2. Erwachsenenschutz-Gesetz. Wieso ist es das zweite? Weil es seit 2013 ein internationales Gesetz gibt. Das heißt auch Erwachsenenschutzgesetz.
Wir möchten in einfacher Sprache erklären, was sich ändern soll. Das Gesetz hat 40 Seiten, darum stehen hier nur die wichtigsten Punkte. Das Gesetz ist in schwerer Sprache.
Das neue Gesetz hat einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil. Zum besonderen Teil sagen wir auch, dass es vier Säulen sind. Das sieht dann so aus:
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Vorsorgevollmacht | Gewählte Erwachsenenvertretung | Gesetzliche Erwachsenenvertretung | Gerichtliche Erwachsenenvertretung | |||
Allgemeiner Teil |
II. Was steht im allgemeinen Teil?
A. Entscheidungsfähigkeit
Jede volljährige (= erwachsene) Person kann alleine Geschäfte und Verträge abschließen. Also zum Beispiel ein Konto bei einer Bank haben. Oder ein Handy oder eine Jahreskarte für den Bus kaufen. Zum Beispiel die Miete für eine Wohnung zahlen, aber auch heiraten. Oder zum Arzt gehen und operiert werden können. Auch wenn eine Person eine psychische ...