Das neue Erwachsenenschutzrecht
1. Aufl. 2017
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I. S. 29Wie kam es dazu? – Gesetzgebungsprozess
Am 2. und wurde das österreichische Recht einer Prüfung durch das UN-Komitee über die Rechte von Menschen mit Behinderung („Committee on the Rights of Persons with Disabilities“) unterzogen. Das österreichische Sachwalterrecht wurde bei dieser Staatenprüfung vehement kritisiert, es sei veraltet („old-fashioned“) und würde Menschen mit Behinderung diskriminieren. Besonders in der Kritik standen der mit jeder Bestellung eines Sachwalters verbundene konstitutive Verlust der Geschäftsfähigkeit bei den betroffenen Personen, die umfangreichen Wirkungsbereiche, die Sachwaltern eingeräumt werden würden, sowie der Umstand, dass Sachwalterschaften großteils ad infinitum bestünden. Der abschließende Bericht enthält folgende das Sachwalterrecht betreffende Empfehlungen:
„Das Komitee empfiehlt, dass die fremdbestimmte Entscheidungsfindung durch unterstützte Entscheidungsfindung für Menschen mit Behinderungen ersetzt wird. Das Komitee empfiehlt Österreich, mehr zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu unterstützter Entscheidungsfindung haben und nicht unter Sachwalterschaft gestellt werden....