Das neue Erwachsenenschutzrecht
1. Aufl. 2017
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S. IIIVorwort
Dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz ist ein langer und intensiver Arbeitsprozess vorangegangen. Seit der großen Fachtagung in Salzburg im Dezember 2013 – die die „Initialveranstaltung“ war – haben unzählige Arbeitsgruppen, Gesprächszirkel und Tagungen in ganz Österreich stattgefunden, und zwar unter Beteiligung aller, die mit Sachwalterrecht zu tun haben und/oder daran interessiert sind. Wir haben die möglichen Themen einer Reform umrissen, mit Leben gefüllt wurden sie aber in diesen Foren.
Dass der Reformprozess partizipativ war, bringt uns heute – auch international – viel Lob ein, ist aber im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit. Wir haben in den vielen Begegnungen mit den sogenannten „Selbstvertreterinnen“ und „Selbstvertretern“ für die Arbeit am Gesetz viel mitnehmen können. Vor allem aber haben wir eines gelernt: Unterschätze nie dein Gegenüber. Ich kann mich an die Ausführungen einer schon älteren an Demenz erkrankten Sitzungsteilnehmerin erinnern, die – selbst Ärztin – überzeugende Argumente dafür gebracht hat, auch Menschen, die nicht entscheidungsfähig sind, über die Grundzüge der medizinischen Behandlung aufzuklären und in ihrer Willensbildung zu mobilisieren. E...