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Praxishandbuch Einbringung von Schriftsätzen

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4705-0

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Einbringung von Schriftsätzen (1. Auflage)

S. 3106. Resümee

6.1. Zivilgerichtliches Verfahren

Im zivilgerichtlichen Verfahren unterscheidet man zwischen konventionellen Einbringungsarten und elektronischen Einbringungsarten. Unter die konventionellen Einbringungsarten subsumiert man die persönliche Übergabe, die Übergabe durch einen Boten, die Übermittlung mit der Österreichischen Post und die Übermittlung durch diplomatische Kuriere; unter elektronischen Einbringungsarten versteht man die Übermittlung per ERV, Telefax oder Telegrafie (veraltet) sowie die Übermittlung via E-Mail (nur an den Gerichtskommissär zulässig). Welche Einbringungsart im konkreten Verfahren schlussendlich gewählt wird bzw gewählt werden muss, hängt mit der Frage zusammen, ob man im konkreten Verfahren von einem Anwalt vertreten wird oder nicht. Vor dem OGH, einem OLG oder vor einem LG müssen Parteien von einem Anwalt vertreten sein; beim BG gilt ab einem Streitwert von über 5.000 € die absolute Anwaltspflicht (Ausnahme: Eigenzuständigkeit des BG, hier gilt relative Anwaltspflicht ab einem Streitwert von 5.000 €). In einer Vielzahl zivilgerichtlicher Verfahren ist die Partei somit mit der Anwaltspflicht konfrontiert. Aber selbst wenn keine Anwaltspflicht stat...

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