Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
1. Aufl. 2013
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I. EAVG 2012 samt AnmerkungenS. 11
S. 131. Die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Nur wenige Jahre nach ihrer Kundmachung wurde die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie 2002/91/EG) überarbeitet und eine neue sog „Gebäuderichtlinie“ 2010/31/EU verabschiedet, weil das Ziel der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unter Berücksichtigung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden konnte und wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maßnahmen besser auf Unionsebene zu erreichen ist.1
Diese neue Richtlinie wurde am zu L 153/13 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ersetzt die mit Wirkung vom aufgehobene bisherige Gebäuderichtlinie.
1.1. Ziel und Zweck der Gebäuderichtlinie 2010
Wie den Erwägungsgründen2 zu entnehmen ist, stehen der Klimaschutz und die Sicherheit der Energieversorgung im Vordergrund, da 40 % des Gesamtenergieverbrauchs der Union auf Gebäude entfallen und infolge der Expansion des Sektors der...