Der Wert bei Drittstaatslieferungen
1. Aufl. 2019
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S. 175I. Einleitung
Die Ausgestaltung der Bemessung der Zollschuld in den besonderen Verfahren gehört zu den großen Neuerungen des Zollkodex der Union. Es wurde radikal vereinfacht. Dadurch wird das Recht leichter umsetzbar. Zugleich entfällt die Einzelfallgerechtigkeit. Weniger Normen bedeuten weniger Ausnahmen.
II. Die besonderen Verfahren im Überblick
Die Entschlackung und Vereinfachung des Zollrechts hat bereits bei der Neuordnung der Zollverfahren begonnen. Die früheren Verfahren, die 1992 Einzug in den Zollkodex hielten, bestanden im Wesentlichen aus einer Zusammenstellung einzelstaatlicher Regelungen aus den 80er-Jahren. Jetzt war es an der Zeit, diese Vielzahl unterschiedlicher Regelungen zu reduzieren und zugleich zu vereinfachen. Man wollte einheitliche und einfache Regeln für alle Zollverfahren schaffen, die um einige wenige Spezialvorschriften für die einzelnen Zollverfahren ergänzt werden. Bei aller Straffung und Vereinheitlichung sollen jedoch die vielfältigen Möglichkeiten für die Wirtschaftsbeteiligten möglichst nicht minimiert werden.
Nach der Reform sind gem Art 5 Nr 16 UZK nur noch drei Zollverfahren übriggeblieben, nämlich:
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr,
beso...