Der Wert bei Drittstaatslieferungen
1. Aufl. 2019
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S. 166I. Einleitung
Als Verrechnungspreis (auch Transferpreis oder Konzernverrechnungspreis) wird in der Kosten- und Leistungsrechnung derjenige Preis bezeichnet, der zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns für innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen (zB Warenlieferungen, Lizenzen, Darlehen) verrechnet wird.
Die Besonderheit von Verrechnungspreisen besteht darin, dass sie sich nicht auf einem Markt durch das Kräftespiel zwischen Angebot und Nachfrage bilden. Ökonomische Bedeutung erlangen Verrechnungspreise in zweifacher Hinsicht:
durch Anreiz- und Lenkungsfunktionen bei einer Profit-Center-Struktur;
durch ihre steuerlichen Auswirkungen.
Gewinnmaximierung ist zur Aufrechterhaltung des Unternehmens ein unverzichtbares unternehmerisches Ziel. Die Minimierung der Abgaben (Konzernsteuerquote) ist ein legitimes unternehmerisches Ziel, soweit es mit legalen Mitteln verfolgt wird (legale Abgabengestaltung).
Man kann das betriebswirtschaftliche Dilemma beim Transferpricing auch unter dem Schlagwort: „Lebenswirklichkeit trifft Rechtsvorschriften!“ zusammenfassen.
Die Verrechnungspreise haben neben der steuerlichen Be...