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Walter Summersberger

Der Wert bei Drittstaatslieferungen

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3952-9

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Der Wert bei Drittstaatslieferungen (1. Auflage)

S. 142I. Einleitung

Beistellungen, im Englischen assists, sind Vorleistungen, die der Käufer zum Erwerb einer Einfuhrware erbringt. Solche Beistellungen: Materialien, Werkzeuge, Know-how, sind dem Transaktionswert gem Art 70 UZK (früher Art 29 ZK) hinzuzurechnen, sie sind, da sie idR nicht im Rechnungspreis enthalten sind, Bestandteile des Transaktionswertes; das ordnet Art 71 Abs 1 lit b UZK (früher Art 32 Abs 1 lit b ZK) an. Leitgedanke ist (vgl Art VII GATT), dass der Zollwert einer eingeführten Ware alle Elemente berücksichtigen muss, die seinen wirtschaftlichen Wert ausmachen. Infolgedessen wird die Hinzurechnungsvorschrift im Zweifel auch weit ausgelegt.

Beispiel 1: Fehlentwicklungen

A, ein deutscher Unternehmer, beauftragt den Schweizer Designer S mit der Erstellung einer neuen Kollektion Skimode. Die ersten drei von S vorgelegten Entwürfe entsprechen nicht den Vorstellungen des A. Erst dem vierten Entwurf stimmt A zu. Diesen finalisierten Entwurf stellt A einem Hersteller von Skibekleidung in China unentgeltlich zur Herstellung der Serie zur Verfügung. Insgesamt hat A € 100.000,– für die Entwürfe (für jeden Entwurf € 25.000,–) an S gezahlt.

Nach Art 71 Abs 1 lit b Z iv UZK sind Beist...

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