Der Wert bei Drittstaatslieferungen
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 98I. EuGH C-529/16 (Vorabentscheidungsersuchen des FG München vom , 14 K 1974/15)
Im Rahmen des dritten Blocks hat der Autor das Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München vom , 14 K 1974/15 (EuGH C-529/16), präsentiert. Nach dem Vortrag ist das EuGH-Urteil am ergangen. Dieses Vorabentscheidungsersuchen betrifft die zollwertrechtliche Behandlung von nachträglichen Verrechnungspreisanpassungen.
II. Verrechnungspreise
Verrechnungspreise sind Preise, zu denen ein Unternehmen an verbundene Unternehmen körperliche Waren oder unkörperliche Vermögenswerte liefert oder Dienstleistungen erbringt. Ziel ist es, konzernzugehörigen Vertriebsgesellschaften für Waren, welche von zum Konzern zählenden Gesellschaften bezogen werden, einen angemessenen Gewinn zu garantieren, der dem Fremdenverhaltensgrundsatz entspricht.
III. Verrechnungspreispassungen (Gutschrift)
Betreffen die konzerninternen Geschäfte den Handel mit Drittländern, ist fraglich, ob und inwieweit nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen noch eine Auswirkung auf den Zollwert bereits eingeführter Waren haben können.
Erfolgen nachträgliche Preisanpassungen in Form von Gutschriften ist das ein Hinweis f...