Der Wert bei Drittstaatslieferungen
1. Aufl. 2019
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S. 43I. Einleitung
Die Bestimmung des Zollwertes für Waren, die in ein Land importiert werden, stellt einen wichtigen Teil des Tarifsystems dar, das auf internationaler Ebene durch das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) zu einer Harmonisierung der nationalstaatlichen Regelungen geführt hat. Die Berechnung von Zollwerten basiert nach diesem Abkommen auf Wertzollsätzen. Danach stellt ein bestimmter Prozentsatz des Warenwertes den Zollwert einer Ware dar (ad valorem). Zur Berechnung dieses Warenwertes geht das auf Art VII GATT beruhende Übereinkommen zur Durchführung des Art VII GATT 1994 (GATT – Zollwertkodex, GZK) von unterschiedlichen Methoden aus, um den „wirklichen Wert“ der Waren möglichst präzise und einheitlich zu bestimmen. Diese Methoden der Zollwertermittlung sowie die aktuellen Entwicklungen bezüglich der zollwertrechtlichen Behandlung von Lizenzgebühren und Verrechnungspreisen werden im Folgenden thematisiert.
II. Das Zollwertsystem nach dem Übereinkommen zur Durchführung von Art VII GATT 1994 und seine aktuellen Entwicklungen
Schon im Jahr 1979 wurde im Zuge der sog Tokio-Runde ein für die Mitgliedstaaten der WTO unverbindliches Regelwerk zum Zollwert verabschiedet,...