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Walter Summersberger

Der Wert bei Drittstaatslieferungen

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3952-9

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Der Wert bei Drittstaatslieferungen (1. Auflage)

S. 1Der Wert bei Drittstaatslieferungen – eine Rechtfertigung

Die Bemessungsgrundlage für die Anwendung eines Tarifs ist der Kernbereich des Abgaben- und damit auch des Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerrechts. Die Zollabgabe ist wohl die älteste Steuer der Welt; in der historischen Form zunächst als Steuer auf ein Transportmittel gleich einer Maut, später als spezifischer Zoll ausgestaltet, also Bemessung der Abgabe nach Gewicht, Maß oder Stückzahl des zu versteuernden Gegenstands.

Der Wertzoll ist ebenfalls historisch belegt, er hat sich auf dem europäischen Kontinent aber erst unter dem Einfluss des ersten US-amerikanischen Zollgesetzes von 1789 tatsächlich durchgesetzt; später folgten die Niederlande (1822) und das Vereinigte Königreich (1932). Während den USA andere Zollbemessungsarten fremd waren, war der Wertzoll in Österreich zunächst noch den spezifischen Zöllen nachgereiht. Ein Verzollungsgewicht (Brutto oder Netto) entsprechend dem alten österreichischen Taragesetz mag für eine Behörde im Zuge einer Einfuhr – etwa in die Schweiz – einfach zu kontrollieren sein. Für den Anmelder oder den Beteiligten in einer Lieferkette ist der Aufwand besonders dann hoch, wenn diese Verzollungsmeth...

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