Dividenden im Konzern
1. Aufl. 2016
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I. S. 140Die Rechtsentwicklung des Methodenwechsels
Die Wurzeln der aktuellen Vorschrift des § 10 Abs 4 KStG lassen sich bis in das Jahr 1989 zurückverfolgen. Die mit dem AbgÄG 1989 eingeführte Bestimmung sah eine Ausnahme von der Befreiung für internationale Schachtelbeteiligungen vor. Gewinnanteile jeder Art aus einer internationalen Schachtelbeteiligung sowie Gewinne aus der Veräußerung derartiger Beteiligungen sollten nicht mehr zum Tragen kommen, wenn „der Unternehmensgegenstand der ausländischen Gesellschaft […] zu […] mehr als 25 % im Verwalten von eigenen Forderungswertpapieren (Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere) […]“ liegt.
Mit dem EU-AnpG kam es im Zuge des EU-Beitritts Österreichs zur Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie in nationales Recht. Es blieb zwar dabei, dass die Befreiung von Erträgen aus internationalen Schachtelbeteiligungen der Regelfall ist. Als Ausnahme dazu wurde aber nunmehr der Wechsel zur Anrechnungsmethode vorgesehen: Die Körperschaftsteuerbefreiung für Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen kam dann nicht zur Anwendung, wenn Gründe vorlagen, wegen derer der Bundesminister für Finanzen dies zur Verhi...