Die Diskriminierungsverbote im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2006
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S. 319Das Diskriminierungsverbot des Art. 13 EG-Vertrag im Steuerrecht
S. 321I. Diskriminierungsverbote im EG-Vertrag
Durch den Vertrag von Amsterdam wurde eine neue Antidiskriminierungsbestimmung in den EG-Vertrag eingefügt: Artikel 13. Obwohl die EG durchaus auf eine – wenn auch wettbewerbspolitisch motivierte – Tradition des Diskriminierungsschutzes verweisen kann, stellte Art. 13 EG-Vertrag eine Neuheit dar, denn eine Bestimmung dieser Art war dem EG-Vertrag bis dahin unbekannt gewesen. Die Aufnahme des Art. 13 in den EG-Vertrag setzte langjährigen Debatten darüber ein Ende, ob überhaupt eine Kompetenz der EG im Bereich der Diskriminierungsbekämpfung besteht. Während manche Stimmen in der Literatur die Einführung von Art. 13 EG-Vertrag als „enormen Schritt vorwärts für all jene, die für die Beseitigung von Diskriminierung kämpfen“ ansahen, sprachen andere von Art. 13 EG-Vertrag als einer Bestimmung, die „kein innovatives Handeln gegen Diskriminierung ermöglicht“. Kritisiert wurde hier insbesondere das Erfordernis der Einstimmigkeit im Ministerrat beim Beschluss von Maßnahmen aufgrund von Art. 13 EG-Vertrag.
S. 322Ein positivierter allgemeiner Grundsatz der Nichtdiskriminierung existiert weder auf i...