Die Diskriminierungsverbote im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2006
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S. 137Die Anwendung des Staatsangehörigendiskriminierungsverbots (Art 24 Abs 1 OECD-MA) auf juristische Personen und Personengesellschaften
S. 139I. Einleitung
Art 24 Abs 1 OECD-MA enthält das Gebot, dass die Vertragsstaaten Staatsangehörige des anderen Vertragsstaats nicht schlechter als eigene Staatsbürger behandeln dürfen, wenn sie sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Art 24 Abs 1 stellt kein Gleichbehandlungsgebot auf, da eine günstigere Behandlung des Nichtansässigen möglich ist. Dieses Verbot von Diskriminierungen gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen und Personengesellschaften. Art 24 gilt unabhängig vom sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens für alle Steuern.
Dennoch kommt Art 24 Abs 1 nicht einmal auf dem Gebiet des Steuerrechts eine annähernd gleiche Bedeutung wie den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten zu. Mit ein Grund dafür ist, dass bei der Beurteilung, ob sich zwei Steuerpflichtige in vergleichbaren Situationen befinden, die Vergleichbarkeit „insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit“ gegeben sein muss. Ein entsprechender Wortlaut findet sich im Gemeinschaftsrecht nicht. Folglich sind Regelungen, die zwischen Ansässigen ...