Die Diskriminierungsverbote im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
1. Aufl. 2006
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S. 69Das Betriebstättendiskriminierungsverbot
S. 71I. Einleitung
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Diskriminierungsverbot des Art 24 Abs 3 OECD-MA, das in einem Vertragsstaat ansässige Unternehmen, die im anderen Vertragsstaat eine Betriebstätte unterhalten, vor einer ungünstigeren Besteuerung der Betriebstätte im anderen Vertragsstaat schützt. In den folgenden Ausführungen zu dieser gemeinhin als „Betriebstättendiskriminierungsverbot“ bezeichneten Regelung soll zunächst auf deren persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich eingegangen werden. Im anschließenden Hauptteil dieses Beitrages werden die einzelnen Merkmale einer Diskriminierung iSd Art 24 Abs 3 OECD-MA untersucht. Abschließend wird, nach einer Darstellung einzelner Sonderfragen zum Betriebstättendiskriminierungsverbot, auf die Wirkung des Diskriminierungsverbots für den Fall einer festgestellten Diskriminierung eingegangen.
II. Anwendungsbereich des Betriebstättendiskriminierungsverbots
1. Persönlicher Anwendungsbereich
Art 24 Abs 3 erster Satz OECD-MA lautet:
„Die Besteuerung einer Betriebstätte, die ein Unternehmen eines Vertragsstaats im anderen Vertragsstaat hat, darf in dem anderen Staat nicht ungünstiger sein als ...