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Die Diskriminierungsverbote im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen

1. Aufl. 2006

ISBN: 978-3-7073-0768-9

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Dokumentvorschau
Die Diskriminierungsverbote im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen (1. Auflage)

S. 31Die Arbeiten der OEEC und der OECD zur Schaffung der Diskriminierungsverbote

S. 33I. Die Arbeitsweise der OEEC und der OECD

Das uns heute vorliegende Musterabkommen der OECD kennt verschiedene Arten von Diskriminierungsverboten: Weder die Staatsangehörigkeit noch die Unterhaltung einer Betriebsstätte durch einen Nichtansässigen im Inland noch die Zahlung von Zinsen, Lizenzgebühren und anderen Entgelten an ins Ausland ansässige Personen noch die Beteiligung von im Ausland ansässigen Personen an einem inländischen Unternehmen dürfen zum Gegenstand einer Diskriminierung gemacht werden. Die meisten dieser Diskriminierungsverbote finden sich heute auch in der überwiegend bilateralen Vertragspraxis. Diese Entwicklung ist maßgebend durch die OEEC und die OECD beeinflusst, die diese Diskriminierungsverbote, die vor 1956 zum Teil nur sehr selten in der Vertragspraxis auffindbar waren, entwickelt haben. Die Musterabkommen des Völkerbundes – Mexiko 1943 und London 1946 – beinhalteten nur ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Ansässigkeit und nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit.

Am Beginn der Entwicklung in der OEEC und OECD stand die erste Sitzung des Fiscal Committee am 23. und . Bei dieser Sit...

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