Digitalisierung im Konzernsteuerrecht
1. Aufl. 2018
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S. 83Aufgrund der nachgewiesenen Sozialschädlichkeit von Glücksspiel besteht ein ausgeprägtes öffentliches Regulierungsinteresse: Im Vordergrund dieser ordnungspolitischen Dimension stehen die kontrollierende Lenkung des Spieltriebs von Menschen (Schutz vor Spielsucht und Existenzgefährdung) und die Verhinderung von Begleitkriminalität. Durch das strenge Konzessionssystem tritt der freie Wettbewerb in den Hintergrund. Dieser Umstand ist der Kern von bis in die Gegenwart andauernden – von politischen und wirtschaftlichen Interessen dominierten – Kontroversen rund um das verfassungsrechtliche Glücksspielmonopol des Bundes. Naturgemäß sind damit auch die fiskalischen Interessen der öffentlichen Hand im Rahmen des Monopols häufig Gegenstand emotionaler Debatten, die sachliche Auseinandersetzungen erschweren. Vor diesem Hintergrund versucht die folgende Abhandlung eine Systembildung des Abgabenwesens nach dem Glücksspielgesetz (GSpG). Dies betrifft sowohl die Konzessionsabgabe (§ 17 GSpG) und die Spielbankabgabe (§ 28 GSpG) als auch unterschiedliche Formen der Glücksspielabgabe (§ 57 und § 58 GSpG). Gleichzeitig erfolgt eine schwerpunktmäßige Behandlung von Digitalisierungsaspekten im Rahmen der glücksspielbezogenen Abgaben.