Digitalisierung im Konzernsteuerrecht
1. Aufl. 2018
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S. 72Im Zusammenhang mit der (mangelnden) Ertragsbesteuerung von internationalen Unternehmen der digitalen Wirtschaft – allen voran Google, Apple und Co. – rücken auch die Verkehrs- und Verbrauchsteuern in den Mittelpunkt der (steuer) politischen Diskussion. Die Werbeabgabe ist dabei von besonderem Interesse. So könnte die Werbeabgabe auch auf den Onlinebereich ausgedehnt werden und damit zumindest eine Interimslösung für die Besteuerung bestimmter digitaler Leistungen sein, bis es zu einer allfälligen europäischen Lösung kommt.
1. Einführung
Der Steuergegenstand der Werbeabgabe (§ 1 Abs 1 WerbeAbgG) stellt auf „Werbeleistungen [ab], soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Wird eine zum Empfang in Österreich bestimmte Werbeleistung in Hörfunk und Fernsehen vom Ausland aus verbreitet, dann gilt sie als im Inland erbracht.“ Nach § 1 Abs 2 WerbeAbgG wird die Werbeleistung als
Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken (§ 1 Abs 2 Z 1 WerbeAbgG)
Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen (§ 1 Abs 2 Z 2 WerbeAbgG) sowie als
Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften (§ 1 Abs 2 Z 3 WerbeAbgG)
definiert. Die angeführte taxative Aufzählung umfasst nicht die Online-Werbung von Youtube, Facebook oder Google, und das obwohl...