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Rosenkranz/Kahl (Hrsg)

AVG | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

Praxiskommentar

1. Aufl. 2022

Print-ISBN: 978-3-7073-4276-5

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Rosenkranz/Kahl (Hrsg) - AVG | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 19 Ladungen

Claudia Drexel

Materialien

BGBl 1991/51 (WV); BGBl I 2008/5 (RV 294 AB 365 23. GP); BGBl I 2013/33 (RV 2009 AB 2112 24. GP).

Literatur

Ammann/Parizek, Die Zwangsvorführung im Verwaltungsverfahren, ÖJZ 1957, 427; Sieberer, Rechtsmittelbelehrung bei Ladungsbescheiden im Verwaltungsstrafverfahren, ÖJZ 2003, 178.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentierung
A.
Voraussetzungen der Ladung
1- 3
B.
Form und Inhalt der Ladung
4- 7
C.
Ausnahmen von der Pflicht zur Befolgung der Ladung
8
D.
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung der Ladung
9- 11
E.
Rechtsschutz
12, 13
II.
Judikatur
A.
Inhalt der Ladung
B.
Notwendigkeit des Erscheinens der Partei vor der Behörde
C.
Beschränkung der Ladungsbefugnis auf den Amtsbereich der Behörde
D.
Hinderungsgründe
1.
Allgemeines
2.
Krankheit
3.
Sonstige Verhinderungen
E.
Ladungsbescheide
1.
Androhung von Zwangsmitteln
2.
Zustellung zu eigenen Handen
F.
Rechtsfolgen
G.
Verzicht der Behörde auf die Befolgung der Ladung

I. Kommentierung

A. Voraussetzungen der Ladung

1

Mittels einer Ladung kann die Behörde das Erscheinen einer Partei oder ihres Vertreters, aber auch anderer Personen, wie etwa Beteiligter oder Zeugen, verlangen. Eine Ladung ist nur zulässig, wenn das Erscheinen entwed...

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