Dienstleistungserbringung und Mitarbeiterentsendung nach Deutschland
1. Aufl. 2010
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S. 1978. Abschließende Beurteilung
8.1. Deutschland verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit
8.1.1. Kontrolle und Bußgeld
Einleitend wird festgestellt, dass aus Sicht des Verfassers sowohl die Praxis der Kontrollen österreichischer Unternehmen auf Baustellen in Deutschland in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften vor allem des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit darstellen.
Wie in den Kapiteln 5.6.1.9. „Meldepflichten“, 5.. „Erstellen und Bereithalten von Unterlagen“, 5.. „Strafbestimmungen“ sowie 5.6.7. „Kontrollen auf Baustellen“ dargestellt, besteht eine umfangreiche Verpflichtung für jeden Dienstleister – ob Großbetrieb oder kleines Handwerksunternehmen – die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.
Zunächst ist eine Meldung gem § 18 AEntG nF (§ 3 AEntG aF) an die Oberfinanzdirektion Köln vor Beginn der Tätigkeit zu machen, wobei nachstehende Angaben zu machen sind:
Familienname, Vornamen und Geburtsdatum der von ihm im Geltungsbereich dieses Gesetzes beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung,
Ort der Beschäftigung, bei Bauleist...